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Last updated: 11.15.2022

TIER's Verhaltenskodex für Lieferanten

Unsere Leitregeln

Wir bei TIER bekennen uns zu den höchsten Standards in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umweltschutz und ethische Grundwerte. Um sicherzustellen, dass diese Standards nicht nur innerhalb des Unternehmens befolgt werden, sondern überall dort, wo wir unternehmerischen Einfluss ausüben, arbeiten wir aktiv mit unseren Geschäftspartnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammen, um deren Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern.

Im Rahmen dieser Bestrebungen erwarten wir von allen Lieferanten, dass sie unseren Verhaltenskodex für Lieferanten befolgen, der auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact beruht und sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, der Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ableitet.

Umsetzung des Verhaltenskodex

Wir bei TIER sind bestrebt, die Befolgung des Verhaltenskodex innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Zu diesem Zweck arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten zusammen und behalten uns das Recht vor, die Einhaltung des Kodex sowie die Informationen, die uns von unseren Lieferanten bereitgestellt werden, durch Bewertungen (Assessments) und Kontrollen (Audits) zu überprüfen. Um Regelkonformität auf den unteren Ebenen der Wertschöpfungskette zu gewährleisten, haben alle direkten Lieferanten mitverantwortlich dafür zu sorgen, dass der Kodex von ihren direkten Zulieferern, Händlern, Vertretern und Nachunternehmern befolgt wird.

Gibt es Hinweise darauf, dass ein Lieferant den Verhaltenskodex nicht erfüllt, werden wir gemeinsam mit ihm darauf hinwirken, dass innerhalb eines vertretbaren Zeitfensters ein Aktionsplan zur Abhilfe erarbeitet wird, der es ihm ermöglicht, den Verhaltenskodex uneingeschränkt zu erfüllen. Hat ein Lieferant vorsätzlich falsche oder gefälschte Angaben gemacht, oder kann er die geforderten Verbesserungen nicht umsetzen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Zusammenarbeit zu beenden; in diesem Fall hat der Lieferant keinen Anspruch auf Schadenersatz. Alle Kosten, die sich aus der Befolgung des Kodex durch den Lieferanten ergeben, sind ausschließlich von dem Lieferanten selbst zu tragen. Der Verhaltenskodex kann von TIER mit rechtzeitiger Vorankündigung an die Lieferanten angepasst werden.

In diesem Verhaltenskodex schließen Verweise auf

  • Ausfuhrkontrollgesetze alle Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften in den Betroffenen Staaten ein;

  • Betroffene Staaten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und alle anderen Länder mit rechtlicher Zuständigkeit für TIER ein;

  • Personenbezogene Sanktionslisten die von den Betroffenen Staaten veröffentlichten Listen von Personen oder Organisationen ein, die gegen Sanktionen verstoßen haben oder im Zusammenhang mit Sanktionen von Bedeutung sind;

  • Staaten auf der Sanktionsliste diejenigen Länder ein, die zu gegebener Zeit auf den von den Betroffenen Staaten veröffentlichten Sanktionslisten aufgeführt sind;

  • Sanktionen alle Gesetze, Verordnungen, Embargos oder sonstigen Restriktionen der Betroffenen Staaten in den Bereichen Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen ein;

  • den Lieferant ggf. auch alle Führungskräfte und Beschäftigten des Lieferanten ein.


Menschen- und Arbeitsrechte

Wir bei TIER verpflichten uns zur Einhaltung der höchsten Standards in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte und wollen sicherstellen, dass alle Beschäftigten innerhalb unserer Wertschöpfungskette einen angemessenen und menschenwürdigen Arbeitsplatz haben. Die Lieferanten sind angehalten, eine Unternehmenspolitik zu verfolgen, bei der die Menschenrechte ihrer Beschäftigten, die ihrer eigenen Zulieferer und Geschäftspartner sowie der von ihren Aktivitäten betroffenen Gemeinden anerkannt, respektiert und geschützt werden.

  • Faire Arbeitsbedingungen. Alle Beschäftigten erhalten einfache, schriftliche Verträge, in denen die Arbeitsbedingungen genau festgelegt sind. Die Arbeiten sollen auf Grundlage geltenden und vor Ort anerkannten Arbeitsrechts und im Einklang mit gängiger Praxis ausgeführt werden.

  • Arbeitszeiten. Die Arbeitszeiten für alle Beschäftigten sollten nicht unverhältnismäßig lang sein und müssen mit den einschlägigen innerstaatlichen Gesetzen vereinbar sein. Überstunden sind auf freiwilliger Basis zu leisten. TIER unterstützt die Empfehlungen und Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und ermutigt seine Lieferanten, die einschlägigen ILO-Normen zur Arbeitszeit einzuhalten und anzuerkennen.

  • Diskriminierungsverbot. Lieferanten sind angehalten, Benachteiligungen aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Familienstand, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder eines anderen durch geltende innerstaatliche oder örtliche Rechtsvorschriften geschützten Status beim Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung und fairen Arbeitsbedingungen zu beseitigen und Chancengleichheit und Gleichbehandlung zu fördern.

  • Gerechte Entlohnung. Löhne und Sozialleistungen sollten den innerstaatlichen Richtlinien oder Tarifverträgen entsprechen, soweit diese anwendbar sind. Die Beschäftigten sollten unmissverständlich und in schriftlicher Form über ihre Entlohnung und Arbeitsbedingungen aufgeklärt werden; unverhältnismäßige Lohnabzüge als disziplinarische Maßnahme sind unzulässig. Der Einsatz von Zeitarbeitskräften und Leiharbeitern hat ausschließlich im Rahmen der nationalen Gesetzgebung zu erfolgen. Sollten Lieferanten externe Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen, ist sicherzustellen, dass diese mit dem vorliegenden Verhaltenskodex und den einschlägigen Rechtsvorschriften vereinbar sind.

  • Bekämpfung von Zwangsarbeit und Menschenhandel. Lieferanten müssen die einschlägigen Gesetze zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel befolgen. Sie müssen sicherstellen, dass Vorkehrungen getroffen wurden, um zu gewährleisten, dass in ihren Betrieben weder Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit noch Praktiken zur Unterstützung von Sklaverei und Menschenhandel angewandt werden, was sowohl intern als auch für ihre Lieferketten und andere Außenbeziehungen gilt.

  • Bekämpfung der Kinderarbeit. Lieferanten dürfen keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren, dem geltenden gesetzlichen Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder dem Alter, bis zu dem Schulpflicht besteht, beschäftigen, abhängig davon, was höher ist.

  • Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern. Lieferanten haben die einschlägigen Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen zu beachten, wonach Jugendliche unter 18 Jahren nicht für Nachtarbeit oder gefährliche Arbeiten eingesetzt werden dürfen und ihre Beschäftigung nicht die Ausbildung, Gesundheit oder körperliche, geistige, moralische oder soziale Entwicklung des Jugendlichen beeinträchtigen darf.

  • Beschwerdeverfahren. Lieferanten müssen wirksame Meldeverfahren für Beschwerden einführen, die eine offene Kommunikation über Missstände ermöglichen und den Austausch zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten fördern, ohne hierdurch das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten zu gefährden.


Gesundheit und Sicherheit

TIER legt großen Wert darauf, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten innerhalb der Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Unsere Lieferanten müssen ein sicheres Arbeitsumfeld herstellen, fundierte Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit in ihren Betrieb integrieren und ihren Beschäftigten das Recht einräumen, gefährliche Arbeiten abzulehnen und gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu melden.

  • Arbeitsumgebung. Für alle Beschäftigten und Besucher muss eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung geschaffen werden, die geltenden internationalen Normen und innerstaatlichen Rechtsvorschriften entspricht.

  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Lieferanten müssen potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erkennen, evaluieren und beseitigen anhand eines nach Prioritäten gestaffelten Managementprozesses, der auf Gefahrenvermeidung, Ersetzbarkeit, technische Kontrollen, administrative Kontrollen und/oder persönliche Schutzausrüstung ausgerichtet ist. Es müssen angemessene Strategien und Managementprozesse in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorhanden sein, die den Beschäftigten entweder mitgeteilt werden oder zugänglich sind.

  • Schulungen im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Lieferanten müssen ihren Beschäftigten geeignete Schulungen zum Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz anbieten.


Umweltschutz

TTIER engagiert sich für den Umweltschutz und fördert die ökologische Verantwortung in Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie umweltfreundliche Geschäftsprozesse entwickeln, einsetzen und beibehalten, um die negativen Folgen für Umwelt und natürliche Ressourcen zu mindern.

  • Umweltverträglichkeit. Lieferanten sind fortwährend angehalten, die negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt zu ermitteln und einzuschränken.

  • Umweltrechtliche Vorschriften und Auflagen. Lieferanten müssen die einschlägigen örtlichen und innerstaatlichen Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt befolgen und alle erforderlichen umweltrechtlichen Genehmigungen einholen und diese beachten.

  • Ressourcenbewirtschaftung. Lieferanten müssen ihren Verbrauch an fossilen Brennstoffen, Wasser und anderen Produktions- und/oder Büromaterialien soweit wie möglich beziffern, Zielvorgaben hierfür festlegen, den Erfolg ihrer Maßnahmen überwachen und den Verbrauch entsprechend reduzieren. Um den Verbrauch an Rohstoffen zu reduzieren und Rohstoffkreisläufe zu schließen, sind die Lieferanten zudem angehalten, den Anteil an recycelten und wiederverwertbaren Materialien bei der Herstellung ihrer Produkte zu erhöhen.

  • Steuerung von Treibhausgasemissionen. Lieferanten sind angehalten, ihre Treibhausgasemissionen zu beziffern und durch Einsparungen, den Einsatz umweltfreundlicher Technologien oder andere Maßnahmen zu reduzieren, wo immer dies möglich ist.


Ethische und rechtliche Anforderungen

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich an einen Ethikkodex oder vergleichbare Leitlinien halten, die den bewährten Branchenstandards entsprechen. Alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften sind zu befolgen, und die Abwicklung der Geschäfte hat in seriöser, transparenter, verantwortungsbewusster und respektvoller Weise sowie unter Beachtung strenger ethischer Maßstäbe zu erfolgen.

  • Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Lieferanten müssen alle einschlägigen Gesetze zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung befolgen. Sie müssen zudem Prozesse einführen und anwenden, die 1) das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Ersuchen eines Vorteils als Anreiz oder Gegenleistung für Amtsmissbrauch oder als Versuch der Beeinflussung von Amtsträgern ebenso wirksam verhindern wie 2) die Beteiligung an anderen korrupten Handlungen (wie Diebstahl, Betrug, Erpressung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche).

  • Verantwortungsvolle Beschaffung von Konfliktmineralien. Lieferanten, die Konfliktmineralien beziehen, müssen spezifische Prüfverfahren im Einklang mit dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten entwickeln. Die Überprüfung der Sorgfaltspflicht hat auf der Ebene der Materialverarbeitung zu erfolgen, um festzustellen, ob Konfliktmineralien aus Hochrisikogebieten stammen, was Gebiete mit hohem Konfliktpotenzial, den schlimmsten Formen von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder anderen objektiv nachvollziehbaren Hochrisikotätigkeiten, darunter schwerwiegende Sicherheitsrisiken und negative Umweltauswirkungen, einschließt.

  • Fairer Handel und Wettbewerb. Lieferanten sind angehalten, geltendes Werbe-, Lauterkeits- und Wettbewerbsrecht zu befolgen.

  • Weitergabe von Informationen. Lieferanten sind gegenüber TIER oder im Zusammenhang mit Rechts- oder Geschäftshandlungen, an denen TIER oder Kunden von TIER beteiligt sind, verpflichtet, keine falschen Angaben zu machen oder falsche Informationen oder Daten an Dritte weiterzugeben.

  • Personenbezogene Informationen. Lieferanten sind verpflichtet, die berechtigten Erwartungen an den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden, Zulieferer und Mitarbeiter zu erfüllen. Sie müssen alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit befolgen, wenn personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet, übertragen oder weitergegeben werden.

  • Vertraulichkeit. Lieferanten müssen sicherstellen, dass vertrauliche Informationen und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von denen sie aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen zu TIER Kenntnis erhalten, streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

  • Geistiges Eigentum. Lieferanten sind verpflichtet, die Immaterialgüterrechte von TIER zu schützen und sie ausschließlich für die von TIER im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten genehmigten Zwecke zu nutzen.

  • Sicherheit. Lieferanten müssen Sicherheitsvorkehrungen treffen, darunter administrative, physische und technische Maßnahmen, um ihre Informationssysteme vor unbefugtem Zugriff zu schützen, und sie müssen TIER unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Sicherheitssysteme so beeinträchtigt wurden, dass TIER hierdurch Schäden oder Nachteile entstehen können.


Regelkonformität (Compliance)

Der Lieferant verpflichtet sich im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung zu TIER,

  • nichts zu unternehmen, was TIER zu Zuwiderhandlungen gegen Ausfuhrkontrollgesetze oder Sanktionen verleiten könnte;

  • alle Ausfuhrkontrollgesetze und Sanktionen einzuhalten, unter anderem durch eindeutige Angabe der Nummer zur Kennzeichnung von Exportgütern mit US-amerikanischem Ursprung (ECCN) und der Ausfuhrkennnummer auf allen Lieferscheinen;

  • keine Geschäfte von dem Hoheitsgebiet eines auf der Sanktionsliste geführten Staates aus zu tätigen oder Unteraufträge an Unternehmen zu vergeben, die aus einem auf der Sanktionsliste geführten Staat stammen oder auf Personenbezogenen Sanktionslisten geführt sind;

  • jederzeit alle einschlägigen Informationen an TIER weiterzuleiten, die TIER zur Einhaltung der Ausfuhrkontrollgesetze und Sanktionen benötigt, darunter Informationen und Unterlagen zu geltenden Beschränkungen, die Nummern zur Kennzeichnung von Exportgütern mit US-amerikanischem Ursprung (ECCN) und Ausfuhrkennnummern oder dergleichen, zu Befreiungen oder Ausnahmen und zu Modalitäten die Ausfuhr, Verbringung oder Verwendung von Gütern betreffend, und TIER jede hierzu erforderliche Unterstützung zu gewähren, die von TIER in diesem Zusammenhang berechtigterweise angefordert wurde; und

  • jederzeit alle einschlägigen Informationen an TIER weiterzuleiten (i) über Veränderungen der Rahmenbedingungen, die für die Einhaltung der Ausfuhrkontrollgesetze und Sanktionen maßgeblich sind, (ii) über konkrete oder mögliche Zuwiderhandlungen gegen ihm obliegende Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung der Ausfuhrkontrollgesetze und Sanktionen, (iii) über Wegfall, Aussetzung oder Aberkennung einschlägiger Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen oder Privilegien im Bereich der Ausfuhrkontrolle, insbesondere über die Aufnahme in Personenbezogene Sanktionslisten, oder (iv) wenn er davon Kenntnis erlangt, dass eine zuständige Behörde Ermittlungen oder Verfahren gegen ihn wegen konkreter oder möglicher Zuwiderhandlungen gegen Ausfuhrkontrollgesetze oder Sanktionen eingeleitet hat oder einleiten wird.


Verpflichtung gegenüber Lieferanten

TIER ist um eine langfristige Zusammenarbeit mit Lieferanten bemüht, die sich für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen. Ziel von TIER ist es, gemeinsam mit den Lieferanten darauf hinzuwirken, dass ein größtmöglicher Nutzen für den Kunden realisiert und ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement praktiziert wird.

Zu diesem Zweck bietet TIER einen Weg für Beschäftigte und externe Interessengruppen wie z.B. Lieferanten an, um in der eigenen ökologischen Wertschöpfungskette auftretende Verhaltensweisen oder Geschäftspraktiken zu melden, die gegen die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten beschriebenen Grundsätze verstoßen:

HIER erhalten Sie Zugang zur TIER Integrity Line.

Wir respektieren sowohl in unserem Unternehmen wie auch auf Lieferantenseite das Recht aller Arbeitnehmer auf freie Meinungsäußerung und das öffentliche Ansprechen von Missständen. TIER verpflichtet sich, keine Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die von ihrem Recht auf Meldung Gebrauch machen, und die Vertraulichkeit und Anonymität solcher Meldungen zu wahren, soweit dies nach den örtlichen Rechtsvorschriften zulässig ist.