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🇨🇭Switzerland

Last updated: 2.20.2024

Switzerland - General Terms and Conditions

§ 1 Gegenstand

(1) Die Tier Mobility Suisse GmbH, (nachfolgend „TIER“ genannt) vermietet Tretroller mit einem Elektroantrieb („eScooter“) und Elektrofahrrädern(eBikes) (zusammenfassend als Fahrzeuge bezeichnet) mittels ihrer Applikation für internetfähige Mobiltelefone (nachfolgend „TIER App“ genannt) unter Anwendung eines sogenannten „free-floating“ Konzeptes. Eine Vermietung erfolgt nur an ordnungsgemäß über die TIER App registrierte Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), nur im Falle von bestehenden Verfügbarkeiten und nur innerhalb eines definierten Gebietes (nachfolgend „Geschäftsgebiet“ genannt) in der Schweiz. Free-floating bedeutet, dass die Fahrzeuge innerhalb des Geschäftsgebiets verfügbar sind, jedoch nicht an festen Standorten.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der TIER App und für die über die TIER App abzuschließenden Mietverträge.

(3) Vertragspartner des Kunden ist:

Tier Mobility Suisse GmbH

Brandstrasse 24

8952 Schlieren, Schweiz

USt-Id-Nr.: CHE-300.777.478

E-mail: info@tier.app

Web: https://tier.app

(4) TIER behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Derartige Änderungen teilt TIER dem Kunden per E-Mail unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen mit. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform (per E-Mail) binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird TIER den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung noch gesondert hinweisen.

(5) Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.

§ 2 Abschluss des TIER App Nutzungsvertrags

(1) Um ein Fahrzeug anmieten zu können, muss sich der Kunde registrieren, indem er über die TIER App ein Benutzerkonto einrichtet. Jeder Kunde kann sich nur einmal registrieren. Nur ein ordnungsgemäß registrierter Kunde ist zur Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen von TIER berechtigt. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(2) Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses, wofür insbesondere die Eingabe der Kunden-Stammdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, gültige Zahlungsangaben) und das Akzeptieren dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlich sind, kommt ein Nutzungsvertrag für die TIER App zwischen dem Kunden und TIER zustande.

(3) Die Anmietung eines Fahrzeugs erfolgt dann durch den Abschluss eines Mietvertrages gemäß den Regelungen dieser AGB, § 4. Klarstellend wird festgehalten, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags weder für TIER, noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Mietverträgen begründet.

(4) TIER behält sich vor, die Registrierung eines Kunden oder den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen, falls begründete Zweifel am vertragskonformen Verhalten des Kunden bestehen.

§ 3 Benutzerkonto in der TIER App

(1) Im Benutzerkonto muss der angegebene Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit der Person des Kunden übereinstimmen. Der Kunde hat die von ihm im Benutzerkonto hinterlegten, persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer und Zahlungsdaten.

(2) Es ist dem Kunden untersagt, Dritten die Nutzung eines über sein Benutzerkonto gebuchten Fahrzeugs zu gestatten. Insbesondere ist die Weitergabe der Login-Daten für sein Benutzerkonto (Benutzername, Passwort, PIN) an andere Personen untersagt. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte selbst ein Kunde ist. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort unverzüglich zu ändern, falls eine begründete Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte und TIER hierüber unverzüglich zu informieren.

(3) Für die Nutzung der TIER App muss der Kunde über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der TIER App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob das jeweilige internetfähige Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.

(4) Es ist dem Kunden untersagt, die TIER App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Die schuldhafte Zuwiderhandlung oder der begründete Verdacht eines entsprechenden Versuchs führen unmittelbar zum Ausschluss von der Nutzung der TIER App. TIER behält sich dabei die Geltendmachung etwaiger Ansprüche vor.

(5) Der Kunde hat TIER den Verlust oder die Entwendung seines mit dem Benutzerkonto verknüpften Mobiltelefons oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte unverzüglich anzuzeigen. TIER wird sodann zur Meidung einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren und den Kunden per E-Mail von der Sperrung informieren.

§ 4 Reservierung und Abschluss von Mietverträgen; Group Rides

(1) Eine Nutzung ist nur für solche Fahrzeuge möglich, die in der TIER App entsprechend als verfügbar gekennzeichnet sind. In Einzelfällen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort des Fahrzeugs kommt.

(2) Ein konkretes Fahrzeug kann bis zu max. 10 Minuten unentgeltlich reserviert werden.

(3) Durch Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig starten“ in der TIER App gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Miete des reservierten Fahrzeugs ab. Durch das Freischalten des Fahrzeugs zur Nutzung nimmt TIER dieses Angebot an.

(4) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde das Fahrzeug gemäß § 5 ordnungsgemäß zurückgegeben hat oder die maximale Mietzeit nach § 4 (5) abgelaufen ist.

(5) Die maximale Mietzeit beträgt 60 Minuten.

(6)Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Fahrzeug hinsichtlich die Verkehrssicherheit oder die allgemeinen Funktionsweisen des Fahrzeugs beeinträchtigenden Mängel, Schäden oder grobe Verunreinigungen zu überprüfen und die Nutzung des Fahrzeugs bei entsprechender Feststellung zu unterlassen.

(7) Auch sonstige offensichtliche Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen, wie Reifenabnutzungen oder Schäden am Spritzschutz, fehlendes Nummernschild sollen so schnell wie möglich gemeldet werden, wenn solche Mängel resp. Schäden während der Nutzung des Fahrzeugs festgestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen.

(8) TIER ist berechtigt, den Kunden bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes auf der im Bereich „persönliche Daten“ des Benutzerkontos hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.

(9) In einigen Städten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mehrere TIER Fahrzeuge gleichzeitig im Rahmen einer Gruppenfahrt anzumieten („Group Ride“). Group Rides sind abhängig von Angebot und Verfügbarkeit im jeweiligen Geschäftsgebiet und dies wird Ihnen entsprechend in der App angezeigt.

Um Group Ride zu nutzen, müssen Sie sicherstellen, dass jeder Ihrer Gäste unsere AGB liest und insbesondere jeder Ihrer Gäste das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie alle von Ihnen angemieteten TIER Fahrzeuge ordnungsgemäß genutzt und geparkt werden. Weiter verpflichten Sie sich, alle Gebühren zu bezahlen, die im Zusammenhang mit ihrem Group Ride anfallen und für alle Schäden einzustehen, die durch Ihre Gäste verursacht werden und diese umgehend an uns zu melden. Die einzelnen Fahrten des Group Rides dürfen nur beendet werden, nachdem die TIER Fahrzeuge durch die einzelnen Gäste nicht mehr genutzt werden.

§ 5 Mietende

(1) Möchte der Kunde den Mietvertrag beenden, so muss er das Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß § 6 parken und sodann den Prozess zum Abschluss des Mietvorgangs auf der TIER App durchführen.

(2) Der Kunde hat sich über die TIER App über die Grenzen des Geschäftsgebiets und Parkverbotszonen informieren.

(3) Der Mietvorgang kann auf der TIER App nur abgeschlossen werden, wenn sich das Fahrzeug innerhalb eines TIER Geschäftsgebiets und außerhalb einer Parkverbotszone befindet. Zudem muss eine Internetverbindung herstellbar sein. Für den Fall, dass das Fahrzeug außerhalb des Geschäftsgebietes in der Stadt zurückgegeben wird, wird dem Nutzer eine zusätzliche Gebühr von bis zu 20 CHF in Rechnung gestellt.

(4) Sollten diese Voraussetzungen am zunächst gewählten Parkplatz nicht vorliegen, so muss das Fahrzeug vom Kunden an einem Standort abgestellt werden, an welchem die Voraussetzungen vorliegen.

(5) Sofern der Kunde den Mietvorgang nach Abstellen des Fahrzeugs nicht über die TIER App abschließt, wird der Abschluss des Mietvorgangs automatisch eingeleitet, sofern das Fahrzeug für 60 Minuten nicht bewegt oder anderweitig benutzt wird.

(6) Kann der Mietvorgang trotz Vorliegens der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen mittels der TIER App aus technischen Gründen nicht beendet werden, hat der Kunde dies unverzüglich TIER zu melden und die weitere Vorgehensweise mit TIER abzustimmen.

(7) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet erst mit Abschluss des Mietvorgangs, es sei denn, der Mietvorgang konnte aus Gründen nicht abgeschlossen werden, welche der Kunde nicht zu vertreten hat.

(8) Mit dem Abschluss des Mietvorgangs wird dem Kunden die Gesamtmietzeit und der jeweils angefallene Gesamtpreis angezeigt.

§ 6 Ordnungsgemäße Rückgabe und Parken der Fahrzeuge

(1) Die Fahrzeuge müss ordnungsgemäß auf öffentlichen Flächen geparkt werden. Für das Parken von Fahrzeugen sind die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften anwendbar.

(2) Die Fahrzeuge dürfen an keinem Ort geparkt werden, an welchem das Parken durch die lokalen Vorschriften der Gemeinde verboten ist.

(3) Durch die Art und Weise des Parkens der Fahrzeuge dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit oder Rechte oder Rechtsgüter Dritter entstehen.

(4) Es ist der am Fahrzeug befindliche Ständer zu verwenden.

(5) Insbesondere dürfen die Fahrzeuge nicht wie folgt geparkt werden:

quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den Straßenverkehr behindernd, an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Banken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo die Fahrzeuge Werbung oder Stadtmobiliar verdecken, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigen, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, an Stellen, an denen ein Parken den Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung einschränken würden.

(6) Zur Gewährleistung des free-floating Konzeptes ist es erforderlich, dass die Fahrzeuge an öffentlich zugänglichen Stellen geparkt werden. Deswegen dürfen die Fahrzeuge nicht an schwer zugänglichen Orten geparkt werden, insbesondere nicht an folgenden Orten, soweit diese nicht ausdrücklich als Parkplätze von TIER ausgewiesen sind:

a) Privat- oder Firmengelände;

b) Hinterhöfe;

c) Parkhäuser;

d) Kundenparkplätzen insbesondere von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants, Bars;

e) Parkplätze von Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen;

f) Innenräume.

(7) Weiter dürfen Fahrzeuge nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19 Uhr“, „Dienstags, 6-13 Uhr“) geparkt werden. Dies gilt auch für Parkverbote, die bereits angeordnet aber im Zeitpunkt des Parkens noch nicht gültig sind (z.B. zukünftige, temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).

(8) Der Kunde ist nach Treu und Glauben verpflichtet, im Falle einer berechtigten Anfrage von TIER Angaben zum genauen Rückgabeort eines Fahrzeugs zu machen.

§ 7 Mietzahlung

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Miete. Die Miete setzt sich zusammen aus einem Zahlbetrag für das Entsperren des Fahrzeugs und einem Zahlbetrag pro angefangene Minute der Nutzung. Dem Kunden wird vor Abschluss des Mietvertrages in der TIER App die Entsperr-Gebühr sowie der Preis der Nutzung pro Minute inklusive der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer angezeigt. Die Miete ist mit Beendigung des Mietvertrags fällig.

(2) Sollte das Fahrzeug nicht vertragsgemäß einsetzbar sein, obwohl er in der TIER App entsprechend als verfügbar gekennzeichnet war, wird dem Kunden keine Miete berechnet.

(3) Guthaben können in Form von

a) Freiminuten oder

b) einem Schweizer Franken-Guthaben

erworben oder im Rahmen von Vertriebsaktionen gewährt werden.

(4) Erworbenes oder gewährtes Guthaben wird dem Abrechnungs-Konto des Kunden innerhalb von 3 Werktagen gutgeschrieben. Guthaben können nur auf das eigene Abrechnungskonto eines Kunden gutgeschrieben werden. Weist das Abrechnungskonto des Kunden ein Guthaben auf, wird die Miete zuerst von diesem Guthaben in Abzug gebracht. Hierbei werden zunächst die zuerst verfallenden Guthaben verbraucht. Sobald der Kunde kein Guthaben auf seinem Abrechnungskonto hat – oder die Miete das vorhandene Guthaben bzw. die vorhandenen Freiminuten überschreitet – wird die vom Kunden gewählte Bezahlmethode zur Abrechnung verwendet. Der Kunde kann den aktuellen Stand seines Guthabens jederzeit in der TIER App oder in seinem TIER Benutzerkonto einsehen. Nicht innerhalb der Gültigkeit des jeweiligen Guthabens genutzte Kontingente verfallen.

(5) Ein etwaiges Guthaben des Kunden kann nicht für einen Mietvertrag außerhalb des Geltungsbereichs dieser AGB, also insbesondere nicht gegenüber einer anderen TIER Landesgesellschaft, eingelöst werden.

(6) Die Nutzung von Fahrzeugen wird nach Wahl des Kunden im jeweiligen Mietvertrag entweder nach Maßgabe des jeweiligen Paketes und/oder in der Standardabrechnung pro angefangene Minute abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet). Pakete gelten jeweils nur für einen Mietvorgang eines Fahrzeugs und nicht genutzte Paketbestandteile (z.B. Fahrtzeit) verfallen bei Mietende. Weist das jeweilige Abrechnungskonto des Kunden ein einlösbares Guthaben auf, werden die vorgenannten Nutzungen zuerst von diesem Guthaben in Abzug gebracht.

(8) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(9) In einigen Städten bietet TIER Ihnen die Möglichkeit, durch die Nutzung von bestimmten TIER Fahrzeugen Vorteile in Form von kostenlosen Unlocks or kostenlosen Minuten zu erhalten (“Freebies”). Fahrzeuge durch deren Nutzung Freebies verdient werden können, werden Ihnen jeweils in der TIER App angezeigt.

Sie können Freebies sammeln, wenn Sie

a) für Freebies in der TIER App gekennzeichnete TIER Fahrzeuge nutzen , und

b) die angezeigte Mindestentfernung zurücklegen (soweit diese bestimmt wird) oder das TIER Fahrzeug in einem bestimmten ausgewiesenen Bereich parken.

Die gesammelten Freebies werden nach Beendigung der Fahrt im Kundenkonto gutgeschrieben und können nur für zukünftige Fahrten verwendet werden. Freebies sind, soweit in der TIER App nicht etwas anderes angegeben ist, nicht übertragbar und ihre Geltungsdauer kann auch auf kurze Zeiträume beschränkt sein. Freebies können nicht verkauft werden und ihr Wert wird nicht ausgezahlt.

TIER kann das Angebot von Freebies abändern oder einstellen. Bereits verdiente Freebies bleiben von einer solchen Änderung unberührt.

§ 8 Abtretung

TIER behält sich vor, seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei TIER weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.

§ 9 Fahrberechtigung

(1) Zur Führung von Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

a) ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und

b) über ein aktives Benutzerkonto bei TIER verfügen.

(2) Der Kunde muss in der Lage sein, ein Fahrzeug verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Er muss Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von Kraftfahrzeugen haben sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von Kraftfahrzeugen vertraut sein.

§ 10 Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbote

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrzeuge pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung der Fahrzeuge keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden.

(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a) die maximale Belastungsgrenze von 100 kg einzuhalten,

b) das Fahrzeug während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,

c) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich nach Feststellung an TIER mitzuteilen,

d) sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, soweit dies dem Kunden möglich und zumutbar ist,

e) beim Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (SVG) einzuhalten,

f) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich das Fahrzeug unverzüglich anzuhalten und TIER zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann,

g) das Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß § 6 zu parken.

(3) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,

b) das Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,

c) das Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,

d) das Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,

e) mit dem Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen könnten,

f) das Fahrzeug mit einer weiteren Person zu verwenden,

g) das Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden,

h) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen.

(4) Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.

§ 11 Verhalten bei Unfällen

(1) Unfälle mit einem der Fahrzeuge hat der Kunde unverzüglich TIER zu melden.

(2) Der Kunde hat nach einem Unfall unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Kunde dies TIER unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit TIER abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, TIER davon vertragsgemäß informiert wurde), und

b) nach Absprache mit TIER ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.

(3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet war, wird TIER dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses Formular ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Formulars beim Kunden vollständig ausgefüllt an TIER zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Absendung der Anzeige an TIER. Erfolgt keine fristgemäße Rücksendung des Formulars zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden. Verweigert die Versicherung eine Regulierung allein aufgrund der verspäteten Absendung durch den Kunden, wird TIER seine hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Kunden geltend machen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall- / Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort zu machen.

§ 12 Versicherung

(1) Die TIER Fahrzeuge sind in der Schweiz haftpflichtversichert.

(2) Dem Kunden ist es untersagt, Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung von TIER anzuerkennen oder zu befriedigen.

§ 13 Haftung der TIER

(1) TIER haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von TIER, ihrem Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TIER

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden TIER nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit TIER einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche aus dem Produkthaftpflichtgesetz.

Die Haftung von TIER für Verstöße gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie das Datenschutzgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

§ 14 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet gegenüber TIER für Schäden, die er zu vertreten hat.

Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 10 oder auch die von ihm zu vertretende Entwendung, Beschädigung oder Verlust eines Fahrzeugs von TIER. TIER hat Anspruch auf Rückgriff gegen den Kunden bei berechtigten Ansprüchen Dritter, die er zu vertreten hat, sofern der Kunde keinen Versicherungsschutz hat. Dies schließt die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung ein. Klarstellend wird festgehalten, dass ein etwaiges Mitverschulden Dritter berücksichtigt wird.

(2) Der Kunde haftet für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs und des Strassenverkehrsgesetzes, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen zu vertreten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kommt für alle hieraus entstehenden Kosten auf und stellt TIER vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter frei. Klarstellend wird festgehalten, sofern und soweit ein Schaden durch die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung eines mangelhaften Fahrzeugs verursacht wird, haftet der Kunde nicht.

(3) Der Kunde haftet nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt und nicht auf TIER Rückgriff genommen wird.

(4) Eine etwaige zwischen TIER und dem Kunden vereinbarte Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden für Schäden an Fahrzeugen gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

(5) Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der TIER durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen entsteht, erhält TIER vom Kunden für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Tarif- und Kostenordnung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass TIER ein wesentlich niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. TIER ihrerseits ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 15 Vorübergehende Sperrung des Benutzerkontos und Nutzungsausschluss

(1) TIER kann das Benutzerkonto vorläufig sperren

a) wenn für die Vertragserfüllung wesentliche Daten in dem Benutzerkonto nicht richtig angegeben sind,

b) wenn sich der Kunde trotz vorheriger Mahnung mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe im Verzug befindet,

c) im Falle sonstiger erheblicher Vertragsverletzungen, die der Kunde zu vertreten hat;

d) wenn der Kunde sein mit dem Benutzerkonto verknüpftes Mobiltelefon verloren hat, ihm dieses entwendet wurde oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte besteht.

(2) TIER wird die Sperrung des Benutzerkontos unverzüglich nach Beendigung des vertragsverletzenden Verhaltens des Kunden aufheben.

(3) TIER kann den Kunden nach vorheriger erfolgloser Abmahnung von einer Nutzung ausschließen, wenn sich dieser mehrfach in erheblicher Weise vertragswidrig verhalten hat und dieses Verhalten zu vertreten hat.

§ 16 Laufzeit und Kündigung des TIER App Nutzungsvertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail) gekündigt werden.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a) wiederholt und trotz mehrfacher Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist;

b) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb TIER die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;

c) trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;

d) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;

e) seine Login-Daten zu seinem TIER Benutzerkonto an eine andere Person weitergegeben hat;

f) den Versuch unternommen hat, die TIER App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren.

§ 18 Datenschutz

(1) TIER erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet TIER die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und deren Verordnung.

(2) Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird auf die auf dem TIER Internetportal vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Kunden und TIER findet das materielle schweizerische Recht Anwendung.

(2) Der allgemeine Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und/oder dem Mietvertrag befindet sich am Sitz von TIER. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TIER auf Dritte übertragen.

§ 20 Kundendienst

Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief oder E-Mail an die folgenden Kontaktdaten wenden:

Tier Mobility Suisse GmbH

Brandstrasse 24

8952 Schlieren, Schweiz

USt-Id-Nr.: CHE-300.777.478

E-mail: info(at)tier.app

Web: https://tier.app